Ab 18 Jahren spielbar, und in jedem Konto liegen Einzahlungslimits, Verlustlimits, Sitzungszeitlimits, Selbstsperre und Spielpausen bereit.
Nach dieser Übersicht wissen Sie, welche Schutzstellen und Anlaufwege für Sie bereitstehen.
Wer fürchtet, den Überblick zu verlieren, findet hier den passenden Hebel im Konto.
Wer glaubt, das dauere lange oder sei kompliziert, wird hier in kurzen Schritten geführt.
Bei uns endet Spielerschutz nicht am Konto, deshalb verweisen wir offen auf unabhängige Beratung.
Wer die Anzeichen früh erkennt, kann gegensteuern, solange das Spiel noch Unterhaltung ist. Ein Einzahlungslimit oder eine Spielpause im Konto setzt den Rahmen vor dem nächsten Einsatz, nicht danach.
Prüfen Sie, ob Ihnen eine dieser Situationen bekannt vorkommt.
Wann wird das Alter geprüft? Bei der Anmeldung wird das Alter über die Ausweisdaten geprüft, denn spielen darf hier erst ab 18 Jahren. Vor der ersten Auszahlung laden Sie Personalausweis oder Reisepass hoch, damit Name und Geburtsdatum zusammenpassen.
Sperrsoftware für gemeinsame Geräte. Auf dem Familienrechner oder dem Handy lässt sich eine Filtersoftware einrichten, die Glücksspielseiten für alle Nutzer sperrt. Ein eigenes Konto ohne diese Sperre hilft wenig, wenn Kinder oder Jugendliche dasselbe Gerät verwenden.
Sie sind nicht allein damit. Wer sich Sorgen um einen nahen Menschen macht, kann ruhig und ohne Vorwürfe über das beobachtete Verhalten sprechen. Die Telefonberatung der BIÖG unter 0800 1 37 27 00 ist kostenlos, anonym und berät auch Angehörige.
Stunden statt Monate. Im Konto lässt sich eine Spielpause für Stunden oder Tage einstellen; danach öffnet es sich von selbst wieder. Der Panikknopf im Spielbereich löst dagegen sofort eine 24-stündige Sperre aus.
Sicherer Abstand zum Spiel. Wer länger als ein paar Tage Abstand braucht, richtet im Konto die Selbstsperre ein; sie schließt den Spielbereich für einen langen Zeitraum und lässt sich vorher nicht aufheben, auch ein Anruf beim Kundendienst ändert daran nichts.
Schriftlich statt automatisch. Über das Konto hinaus wirkt das OASIS-Spielersperrsystem, geführt vom Regierungspräsidium Darmstadt; standardmäßig gilt die Sperre mindestens ein Jahr, auf Antrag kürzer, aber nie unter drei Monaten. Beantragen lässt sie sich direkt bei der Behörde oder bei einem lizenzierten Anbieter, aufgehoben nur schriftlich und nicht automatisch. rp-darmstadt.hessen.de
Nach diesen sechs Antworten wissen Sie, was gilt und wer Ihnen weiterhilft.
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